Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in der aktuell veröffentlichten Fassung mit Stand 01.08.2025 und behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Maßgeblich für den jeweiligen Vertrag ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige und veröffentlichte Version der AGB.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Kostenschätzungen, Kostenvoranschläge, Aufträge und Lieferungen der Firma RARA AVIS Raumausstatterin e.U.(kurz: RARA AVIS), insbesondere im Bereich Polsterei, Neubezug, Raumausstattung sowie Montageleistungen. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich getroffen werden.
Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von RARA AVIS mündlich, telefonisch, schriftlich oder durch Übergabe der zu bearbeitenden Teile (z. B. Sitzmöbel) bzw. durch Abholung oder Lieferung der Ware annimmt. Auch eine mündliche Zusage oder das tatsächliche Beginnen der Arbeiten gilt als verbindliche Auftragserteilung, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
Rücktrittsrecht nach KSchG und Ausschluss bei Sonderanfertigungen
- Gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG) steht Verbrauchern bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen zu.
- Dieses Rücktrittsrecht ist gemäß § 18 FAGG (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz) ausgeschlossen, wenn Waren nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten werden.
- Da wir ausschließlich individuelle Einzelanfertigungen anbieten, die speziell für den jeweiligen Kunden geplant, zugeschnitten und gefertigt werden – einschließlich der Bestellung von Stoffen und Materialien nur für diesen Auftrag – besteht nach Auftragserteilung kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Kostenschätzung und Kostenvoranschlag
- Kostenschätzungen basieren auf den Angaben des Kunden (Fotos, Maße, Materialwünsche) und dienen nur der groben Orientierung. Abweichungen sind möglich, wenn sich bei Besichtigung oder Ausführung Änderungen ergeben.
- Kostenvoranschläge werden in der Regel nach einer Vor-Ort-Besichtigung erstellt und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Auf nicht erkennbare Umstände oder Zusatzarbeiten kann kein Bedacht genommen werden.
- Bei Kostenschätzungen bzw. Kostenvoranschläge, bei denen noch kein konkreter Bezugsstoff ausgewählt wurde, verwenden wir zur Kalkulation einen Durchschnittspreis auf Basis der tatsächlich von uns in den letzten Monaten verarbeiteten Stoffe. Dieser dient lediglich zur Orientierung und kann je nach späterer Stoffauswahl variieren.
- Kostenvoranschläge werden üblicherweise unentgeltlich erstellt. RARA AVIS behält sich vor, bei umfangreicher Planung oder erkennbar fehlender Auftragsabsicht eine angemessene Gebühr zu verlangen. Diese Gebühr wird bei einer späteren Auftragserteilung vollständig mit dem Auftragswert verrechnet.
- Alle Preisangaben verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
Materialtoleranzen und optische Abweichungen
- Toleranzen in Farbe, Struktur und Fertigmaßen innerhalb eines Artikels stellen keinen Sachmangel dar. Maßtoleranzen von bis zu ±0,5 % (bei Natur- und Mischgewebe bis ±1,0 %) sind materialbedingt trotz sorgfältiger Verarbeitung und Aushängen unvermeidbar.
- Bei Polster- und Renovierungsarbeiten können technische oder gestalterische Abweichungen vom ursprünglichen Zustand auftreten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verwenden wir auch moderne Materialien und Verarbeitungstechniken. Details wie Kantenverlauf, Vorderkanten, Nahtführung und Polsteraufbau können sich aus diesen Gründen vom Original unterscheiden.
- Solche Anpassungen stellen keinen Mangel dar, sofern Qualität und Funktionalität gewährleistet sind. Farbabweichungen, geringfügige Strukturunterschiede oder werkstoffbedingte Effekte wie Sitzspiegel bei Velours gelten ebenfalls nicht als Mangel.
- Wir bemühen uns stets, Kundenwünsche so präzise wie möglich umzusetzen und eventuelle Anpassungen im Rahmen des technisch Machbaren zu berücksichtigen.
Beigestellte Stoffe und Materialien
- Werden Stoffe oder andere Materialien vom Kunden bereitgestellt, trägt der Kunde die Verantwortung für deren Qualität und Eignung sowie für den Transport bis zu unserem Betrieb. Wir verarbeiten das Material mit größter Sorgfalt, übernehmen jedoch keine Gewähr für Haltbarkeit, Farb- oder Formbeständigkeit, wenn diese durch Materialeigenschaften oder vorherige Behandlung beeinträchtigt werden.
- Werden bei der Verarbeitung trotz sorgfältiger Prüfung erkennbare Mängel festgestellt, informieren wir den Kunden und klären das weitere Vorgehen ab. Erfolgt die Verarbeitung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, geschieht dies auf dessen Risiko.
- Für die Verarbeitung beigestellter Stoffe wird eine Verarbeitungsgebühr von derzeit EUR 18,00 pro verarbeitetem Laufmeter berechnet.
- Etwaige Mehrkosten, die durch mangelhafte oder schwer verarbeitbare beigestellte Stoffe entstehen, können dem Kunden nach vorheriger Rücksprache gesondert verrechnet werden.
Transport, Abholung und Ab- Aufbau von Möbeln
- Grundsätzlich gilt, dass Möbelstücke vom Kunden selbst angeliefert und abgeholt werden. Auf Wunsch kann RARA AVIS eine Abholung und/oder Lieferung organisieren. Die Kosten hierfür werden im Voraus vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt.
- Für den Großraum Wien (ca. 60 km Umkreis um unseren Firmensitz) kann eine pauschale Transportgebühr von derzeit EUR 120,00 pro Fahrt (Abholung oder Lieferung) berechnet werden. Außerhalb dieses Bereichs erfolgt die Berechnung individuell nach Entfernung und Aufwand.
- Abbau und Wiederaufbau von Möbeln sind nicht automatisch Teil des Angebots. Werden diese Leistungen ausdrücklich vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach einer vorher vereinbarten Pauschale oder tatsächlichem Aufwand.
- Sollten beim Abbau oder der Montage Schäden entstehen, die auf bereits vorhandene Mängel (z. B. brüchiger Putz, instabile Wände, lose Befestigungen) zurückzuführen sind, übernimmt RARA AVIS hierfür keine Haftung.
Montagebedingungen
Der Kunde stellt sicher, dass die Montagebereiche frei zugänglich und die vorgesehenen Wände oder Untergründe ausreichend tragfähig sind. Bei minderwertigen Untergründen kann es trotz fachgerechter Montage zu Beschädigungen kommen. Diese Risiken liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereiches und stellen keinen Mangel unserer Leistung dar. Erforderliche Zusatzmaßnahmen werden nur nach Beauftragung durchgeführt.
Lieferfristen, Abnahme
- Angegebene Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, da jede Arbeit individuell und in Handarbeit gefertigt wird und von der aktuellen Auftragslage abhängt. Verzögerungen können insbesondere entstehen durch hohe Auftragsauslastung, Krankheitsfälle, Urlaub oder andere unvermeidbare Ausfälle, unerwartete technische Herausforderungen oder Materiallieferverzögerungen.
- Nach Fertigstellung wird der Kunde benachrichtigt und verpflichtet sich, die Ware innerhalb von 14 Tagen abzunehmen, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Haftung
- Wir haften selbstverständlich für Schäden, die durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, sowie in allen gesetzlich vorgesehenen Fällen – etwa wenn Personen zu Schaden kommen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für vorhersehbare Schäden, die wesentliche Vertragspflichten betreffen.
- Schäden aufgrund falscher oder unvollständiger Kundenangaben werden nicht übernommen, sofern sie nicht offensichtlich erkennbar waren.
- Schäden aufgrund bereits vorhandener Mängel (z. B. brüchiger Putz, instabile Wände) liegen nicht in unserer Verantwortung.
- Bei der Montage ist trotz größter Sorgfalt nicht völlig auszuschließen, dass es zu minimalen, technisch unvermeidbaren Gebrauchsspuren (z. B. leichte Druckstellen oder minimale Kratzer an verdeckten Stellen) kommt. Solche Spuren stellen keinen Mangel dar und begründen keine Haftung, soweit Funktionalität und Gesamterscheinung nicht beeinträchtigt werden.
Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind unsere Preise Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eventuelle Zusatzkosten (z. B. Transport, Montage, Sondermaterialien) werden gesondert ausgewiesen.
- Eine Anzahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme kann bei Auftragserteilung vereinbart werden. Der Restbetrag ist nach Fertigstellung und Rechnungslegung prompt, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von RARA AVIS.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu verrechnen. Zusätzlich können angemessene Mahnkosten berechnet werden.
- Wir bemühen uns jedoch stets um eine kundenfreundliche Lösung, bevor weitere Schritte gesetzt werden.
- Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.
Datenschutz (DSGVO)
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung und Auftragsdurchführung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. an Lieferdienste oder Zulieferer).
- Kunden haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Während der Bearbeitung können wir Fotos von Möbelstücken oder Raumausstattungen anfertigen, um den Arbeitsprozess intern zu dokumentieren und die Qualität sicherzustellen.
- Für die Verwendung solcher Fotos zu Referenz- oder Werbezwecken (z.B. auf unserer Homepage oder in sozialen Medien) holen wir vorher eine gesonderte, freiwillige und schriftliche Einwilligung des Kunden ein. Die Veröffentlichung erfolgt selbstverständlich anonymisiert, ohne Nennung von Namen, Adressen oder anderen personenbezogenen Angaben.
- Unsere vollständige Datenschutzerklärung stellen wir auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist unser Firmensitz, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.